Nach einem aktuellen Urteil des Landgericht Coburg gilt auch im Internet: freie Meinungsäußerung ja - Beleidigungen nein.
So muß niemand hinnehmen, im Internet als "dämlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden.
Das Coburger Gericht gab damit einem Kläger Recht, der gegen ein online abrufbares Fachmagazin vorgegangen war.

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