Mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt tritt jetzt die novellierte Baumschutzverordnung in Kraft. Die geänderte Verordnung sieht vor, dass Laubbäume, die einen Stammumfang von mehr als 1,50 Meter haben, künftig unabhängig vom Standort geschützt sein sollen. Für Nadelbäume gilt der Schutz ab einem Umfang von 300 cm. Weiter wird vorgesehen, dass die Abstandsregelung zu den Grundstücksgrenzen entfallen soll. Bislang galt hier die Regel, dass Bäume, die näher als zwei Meter zum Nachbargrundstück stehen, nicht geschützt waren. Die Regelung, nach der Bäume mit einem Abstand von weniger als 5 Meter zu Wohngebäuden nicht geschützt sind, bleibt jedoch erhalten. Mit diesen Änderungen soll erreicht werden, dass besonders ortsbildprägende Bäume mit hohem ökologischem Wert erst nach einer Prüfung im Einzelfall entfernt werden dürfen. Die Baumschutzverordnung ist im Internet unter [URL=http://www.bauumwelt.bremen.de/kap6frame.html]www.bauumwelt.bremen.de/aktuelles[/URL] einzusehen und herunterzuladen.