Lesezeit ca. < 1 Minute
Ansprüche an Fundsachen können jetzt geltend gemacht werden
Die in der Zeit [B]von März bis April 2004 [/B] beim Stadtamt (Fundangelegenheiten) oder bei den Revieren der Polizei Bremen abgegebenen Fundsachen sollen öffentlich versteigert werden. Dabei handelt es sich unter anderen um Geldbörsen, Schmuck, Fahrräder, Mofas, Brillen, Schirme, Bekleidung, Elektrogeräte und sonstige Kleinartikel.
Personen, denen Rechte an Fundgegenständen zustehen (Finder oder Verlierer) werden deshalb gebeten, sich innerhalb von sechs Wochen an das Stadtamt (Fundangelegenheiten), Stresemannstraße 48 (Eingang über Steubenstraße), zu wenden.
.
.
Ansprüche an Fundsachen können jetzt geltend gemacht werden
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.